FFP2-Masken auf Berechtigungsschein: Jetzt bei SchwabenPILLEN bestellen



Personen ab 60 Jahren, sowie Menschen, die einer definierten Risikogruppe angehören, erhalten in Deutschland zum besseren Schutz vor einer Corona-Infektion Berechtigungsscheine für FFP2-Masken.

Diese Berechtigungsscheine werden dem betreffenden Personenkreis von den Krankenkassen per Post zugeschickt.

Mit diesen Berechtigungsscheinen bekommen Sie dann zweimal je 6 Schutzmasken.
Sie zahlen jeweils eine Eigenbeteiligung von zwei Euro je Sechser-Set an die Apotheke.

Der erste Berechtigungsschein ist bis zum 28. Februar gültig, der zweite kann im Zeitraum vom 16. Februar bis zum 15. April eingelöst werden.

Haben Sie Ihre Berechtigungsscheine schon erhalten? Dann erhalten Sie Ihre Masken so:

- Senden Sie uns Ihre Original-Berechtigungsscheine per Post zu.
- Bitte legen Sie einen ausgefüllten Bestellschein bei, auf dem Name, Anschrift und ggfs. Telefon und Ihre Kundennummer vermerkt sind.
- Wir stellen Ihnen je 6 Schutzmasken den laut der Corona-Schutzmaskenverordnung vorgeschriebenen Eigenanteil von zwei EUR in Rechnung.
- Wir liefern* Ihre FFP2-Masken schnellstmöglich versandkostenfrei mit DHL.

Wenn Sie nicht zum berechtigten Personenkreis gehören, können Sie diese Masken selbstverständlich auch bei Ihrer SchwabenPILLEN Versandapotheke kaufen. Sie finden die FFP2-Masken in unserem Shop unter der Artikelnummer/PZN: 08254591.

Bleiben Sie gesund!

Ihre SchwabenPILLEN Versandapotheke


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Weitere Informationen zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV)

Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV)

* Verfügbarkeit vorausgesetzt